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Geänderte Corona-Verordnung: Ihr Theaterbesuch

Ab dem 19. Oktober gilt in Baden-Württemberg die 3. Pandemiestufe. Daher wurde die Corona-Verordnung des Landes an das neue stark steigende Infektionsgeschehen angepasst. Diese Änderungen, die ab dem 19. Oktober 2020 gelten, beinhalten zwar, dass die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen auf 100 begrenzt wird, doch bleibt die zulässige Teilnehmerzahl des STAATSTHEATERS KARLSRUHE davon unberührt.

Aufgrund der „Verordnung des Wissenschaftsministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst –CoronaVO Studienbetrieb und Kunst“ bleiben Veranstaltungen bis zu 500 Teilnehmer*innen für Kultureinrichtungen mit Hygienekonzept weiterhin möglich. Das Hygienekonzept des STAATSTHEATERS KARLSRUHE für den Vorstellungsbetrieb hat weiterhin Bestand und wird nun lediglich um die Maskenpflicht (Mund-Nase-Bedeckungen) in den Zuschauerräumen ergänzt.

Was bedeutet das für Ihren Besuch?
1. Während der Veranstaltungen muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden, auch am Platz im Zuschauerraum.

2. Bringen Sie ggfs. mehrere Mund-Nase-Bedeckungen für Ihren Besuch mit.

3. Die Lüftungsanlagen im Theater sind während des gesamten Tages im Betrieb. Die Anlagen sind so ausgelegt, dass im Vergleich zu den gesetzlichen Vorgaben, mindestens die doppelte notwendige Frischluftzufuhr vorhanden ist. Durch diese raumlufttechnischen Anlagen (RLT) – etwa im KLEINEN HAUS, im STUDIO oder auf der Bühne in der INSEL – kann es für Zuschauer*innen zu einem Kälteempfinden kommen. Wir bitten unser Publikum daher, gegebenenfalls eine Halsbedeckung und warme Kleidung für den Besuch einzuplanen.

Bis zu vier Sitzplätze können ohne Abstand zugewiesen werden, wenn Tickets mit derselben Rechnungsadresse oder demselben digitalen Warenkorb bestellt werden.

Das Theater bietet weiterhin die Möglichkeit an, Veranstaltungen bis 1 Tag vor der Vorstellung zu tauschen und vorab nicht besuchte Veranstaltungen als Wertgutschein über den Kartenservice zu sichern.

Unsere Theatergastronomie hat weiterhin bei allen Vorstellungen im GROSSEN HAUS und KLEINEN HAUS sowie bei allen Premieren ab 1 h vor Vorstellungsbeginn geöffnet und freut sich, auch während der coronabedingten aktuell geltenden Vorschriften Ihr Theatererlebnis abrunden zu können. Auf den einzelnen Bewirtungsflächen gelten die bekannten Regeln der Gastronomie.

Für weitere Informationen nehmen Sie gern direkt Kontakt auf: info@theatergastronomie-karlsruhe.de.

Trotz der veränderten Lage freuen wir uns auf Ihren Besuch!

Ihr STAATSTHEATER

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